Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen von Sarah Swars, Hochkamerstr. 8, 47506 Neukirchen-Vluyn

genannt Fräulein Festlich – Hochzeiten & Events (Stand: 03/2021)

 

Vertragsart

Mit der Annahme eines Angebots entsteht ein Dienstvertrag zwischen dem Brautpaar und Sarah Swars (nachfolgend auch Hochzeitsplanerin genannt).

Auftragserteilung / Vertragsänderungen

Angebote der Hochzeitsplanerin sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Brautpaares bei Sarah Swars in Schrift- oder Textform (auch elektronisch) zustande.

Alle Abweichungen zur Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform und dem beidseitigen Einverständnis.

Leistungen des Auftragnehmers

Der von Sarah Swars geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach der Auftragsbestätigung .

Die Hochzeitsplanerin ist nicht für die Qualität der Leistungen durch Dritte verantwortlich, auch wenn diese durch sie vermittelt werden.

Verträge mit Dritten, die durch entsprechenden Hinweis von Sarah Swars geschlossen werden, kommen grundsätzlich zwischen dem Dritten und dem Brautpaar zustande.

Vergütung / Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen.

Mit Vertragsschluss werden 50 % der Vergütung, laut Auftragsbestätigung, auf entsprechende Rechnungs-
stellung fällig. Die restlichen 50 % werden nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen der Hochzeitsplanerin (nach entsprechender Rechnungsstellung) fällig. Beauftragt das Brautpaar zusätzliche Leistungen nach Vertragsschluss, werden diese auf entsprechender Rechnungsstellung, spätestens aber mit der Schlussrechnung fällig. Die Hochzeitsplanerin kann dabei auch Teilleistungen abrechnen.

Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Wurden bereits beauftragte Leistungen der Hochzeitsplanerin vom Brautpaar nicht in Anspruch genommen, so hat dies keinen Einfluss auf die dafür anfallende Vergütung und Fälligkeit.

Auftragsbedingte Reise- und Hotelkosten werden von der Hochzeitsplanerin übernommen oder nach vorheriger Absprache vom Brautpaar getragen. In dem Fall berechnet Sarah Swars Fahrtkosten mit 0,30 €/km.

Rücktritt vom Vertrag

Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch das Brautpaar kann die Hochzeitsplanerin bis dahin entstandene Kosten und Aufwendungen in Rechnung stellen.

Eine Kündigung des Vertrags mit der Hochzeitsplanerin hat keinen Einfluss auf die mit Dritten geschlossenen Verträge. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Haftung

Sarah Swars haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich entstandene Schäden.

Datenschutz

Das Brautpaar erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche, während der Zusammenarbeit bekannt-             gewordene, Daten gespeichert werden und auch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeichert bleiben. Die gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Für weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung unter:

https://www.fraeulein-festlich.de/datenschutz-und-impressum

Miete

Für den Fall, dass bei der Ausrichtung der Veranstaltung Mietgegenstände von Sarah Swars in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln.

Entstandene Schäden, die in das Verschulden des Brautpaares oder dem Brautpaar verbundene Personen (z.B. Gäste) fallen, sind der Hochzeitsplanerin in vollem Umfang zu ersetzen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Neukirchen-Vluyn.

Allgemeines / Salvatorische Klausel

Ansprüche an Sarah Swars aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit bzw. Kenntnis von den jeweiligen Anspruch begründenden Tatsachen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien verfolgt haben.